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Bundeskriminalamtgesetz. BKAG
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
epubli
978-3-7549-0558-6
1. Aufl. 2021 / 144 S.
Textsammlung

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Kurzbeschreibung

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)

Vollzitat: "Bundeskriminalamtgesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354; 2019 I S. 400), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist"

Rechtsstand: 25. Juni 2021

Inhalt:
Abschnitt 1 - Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 2 - Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1 - Datenerhebung
Unterabschnitt 2 - Weiterverarbeitung von Daten
Unterabschnitt 3 - Datenübermittlung
Abschnitt 3 - Zentralstelle
Abschnitt 4 - Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
Abschnitt 5 - Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Abschnitt 6 - Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 7 - Zeugenschutz
Abschnitt 8 - Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
Abschnitt 9 - Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1 - Datenschutzaufsicht
Unterabschnitt 2 - Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
Unterabschnitt 3 - Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 4 - Pflichten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 5 - Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 6 - Schadensersatz
Abschnitt 10 - Schlussvorschriften